Aus der Satzung der Hans-Franke-Stiftung vom 28.08.2006
„… Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die der Bewahrung des musikalischen Nachlasses des Komponisten Hans Franke, dem Verständnis seiner Person, seiner Werke und seines Wirkens dienen. … „
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck unter anderem durch
- Unterstützung von Konzerten, Wettbewerben, Festivals und Workshops, bei denen Werke von Hans Franke aufgeführt bzw. erarbeitet werden
- Aufarbeitung des musikalischen Nachlasses von Hans Franke, insbesondere durch Förderung von Veröffentlichungen und wissenschaftlichen Arbeiten, die das Werk von Hans Franke zum Gegenstand haben.
Darüberhinaus kann die Stiftung alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu verwirklichen.