Der Antrag auf Förderung kann formlos gestellt werden.

Er sollte eine kurze Projektbeschreibung enthalten:

  • Um welche Art der Veranstaltung oder des Vorhabens handelt es sich?
  • Wer ist daran beteiligt?
  • Wann und wo und in welchem Rahmen findet das Projekt statt?

Außerdem bitten wir um einen Finanzplan.

Der Antrag sollte nach Möglichkeit im Herbst des Vorjahres gestellt werden.

Der Antragsteller erhält eine vorläufige Förderzusage (oder -absage).

In den mit der Maßnahme zusammenhängenden Publikationen (Konzertprogrammen, Pressehinweisen, CD-Booklets o.ä.) soll in geeigneter Weise auf die Förderung der Stiftung hingewiesen werden.

Nach der Veranstaltung muss ein Nachweis über die Durchführung der Maßnahme eingereicht werden (z.B. ein Konzertprogramm, Pressenachweise o.ä., Belegexemplar bei CDs).

Danach kann die Auszahlung des Zuschusses erfolgen.